§3
Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer dritten Person abzuwehren. Dies muss jedoch verhältnismäßig sein. Ansonsten begeht man eine Straftat.