Regelwerk

§1 Grundrecht

§1 Körperliche Unversehrtheit
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
§2 Jedermannsrecht
Jeder darf einen Straftäter, den er bei einer Straftat beobachtet hat, bis zum Eintreffen eines Gesetzeshüters festhalten.
§3 Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer dritten Person abzuwehren. Dies muss jedoch verhältnismäßig sein. Ansonsten begeht man eine Straftat.
§4 Unwissenheit
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gilt in jedem Fall und ohne Ausnahme.

§2 Ordnungswidrigkeiten

§1 Bedrohung
Bedrohung stellt eine Straftat dar. Eine Bedrohung liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich das Opfer oder eine ihm nahestehende Person mit einer vom Gesetz aufgezählten rechtswidrigen Straftat (Verbrechen oder bestimmten Vergehen) bedroht.
§2 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, begeht eine Straftat.